Das Grundprinzip: Nicht alles ist Heizen
Das CO2KostAufG zielt darauf ab, die CO2-Kosten fair zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen – aber nur für die Kosten, die tatsächlich durchs Heizen und die Warmwasseraufbereitung entstehen. Was passiert aber, wenn du Gas oder andere Brennstoffe auch für andere Zwecke nutzt? Hier wird es interessant.
Gewerbliche Nutzung: Separate Erfassung ist Pflicht
Wenn du als Mieter Brennstoffe nicht nur zum Heizen verwendest, sondern auch für gewerbliche Zwecke – etwa in einem Restaurant mit Gasherd, einer Bäckerei mit Gasöfen oder einem Museum mit aufwändiger Kühlung – gelten besondere Regeln.
Die wichtigste Regel: Du kannst deinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter nur dann geltend machen, wenn der Verbrauch für Heizung und Warmwasser separat erfasst wird. Das heißt, du benötigst eine Messeinrichtung, die genau dokumentiert, wie viel Gas oder Öl tatsächlich für die Wärmeerzeugung verwendet wurde.
Alternativ kannst du auch den Brennstoffverbrauch für die gewerblichen Zwecke separat messen – dann lässt sich der Heizverbrauch durch Abzug vom Gesamtverbrauch ermitteln.
Restaurant-Beispiel: So funktioniert’s in der Praxis
Stell dir vor, du betreibst ein Restaurant in einem gemieteten Objekt. Du nutzt Gas sowohl für die Beheizung der Räume als auch für die Küche. Ohne separate Zähler würdest du auf deinem Erstattungsanspruch sitzen bleiben – denn der Vermieter müsste nicht beweisen können, welcher Anteil wirklich aufs Heizen entfällt.
Mit separaten Zählern hingegen kannst du genau nachweisen: “Von den 10.000 kWh Gasverbrauch gingen 3.000 kWh an die Heizung.” Nur für diese 3.000 kWh kannst du dann die anteiligen CO2-Kosten vom Vermieter zurückfordern.
Heizfremde Nutzung im Wohnbereich: Die 5-Prozent-Regel
Anders sieht es bei der privaten Nutzung aus. Wenn du als Privatmieter einen Gasherd oder andere gasbetriebene Geräte für den Hausgebrauch nutzt, wäre eine separate Messeinrichtung völlig unverhältnismäßig. Hier hat der Gesetzgeber eine pragmatische Lösung gefunden.
Die 5-Prozent-Regel: Nutzt du Brennstoffe auch für andere Zwecke als Heizen und Warmwasser (zum Beispiel für einen selbst angeschafften Gasherd), wird dein Erstattungsanspruch pauschal um 5 Prozent gekürzt. Diese Pauschale berücksichtigt den geringen Umfang, in dem zusätzliche Brennstoffverbräuche in normalen Wohnverhältnissen anfallen.
Wann gilt was? Die entscheidenden Unterschiede
Die Unterscheidung ist klar geregelt:
- Gewerbliche Nutzung: Separate Messung erforderlich, sonst kein Erstattungsanspruch
- Private heizfremde Nutzung: 5 Prozent Pauschalabzug vom Erstattungsanspruch
Wichtig ist dabei, wem die Geräte gehören und wer die Entscheidung über deren Einsatz getroffen hat. Steht der Gasherd bereits in der Wohnung, als du eingezogen bist, oder hast du ihn selbst angeschafft? Diese Frage kann für die Anwendung der 5-Prozent-Regel relevant sein. Der CO2Preisrechner stellt dir hierfür genau die richtigen Fragen bei der Erstellung deiner CO2-Kostenabrechnung.
Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden
Bei Nichtwohngebäuden gelten grundsätzlich dieselben Regeln, allerdings ist hier die Wahrscheinlichkeit gewerblicher Nutzung deutlich höher. Das Gesetz sieht für Nichtwohngebäude ohnehin erstmal nur eine hälftige Teilung der CO2-Kosten vor – ein differenziertes Stufenmodell wie bei Wohngebäuden soll erst später entwickelt werden.
Praktische Tipps für dich
- Dokumentation ist alles: Führe genaue Aufzeichnungen über deine Verbräuche und sorge für eine klare Trennung zwischen Heiz- und sonstigen Verbräuchen.
- Investition in Messtechnik prüfen: Bei größeren gewerblichen Verbräuchen kann sich die Installation separater Zähler schnell rechnen.
- Fristen beachten: Du hast zwölf Monate nach der Brennstoffabrechnung Zeit, deinen Erstattungsanspruch geltend zu machen.
- Nachweis führen: Bereite alle notwendigen Unterlagen vor, um deinen Anspruch gegenüber dem Vermieter belegen zu können.
Fazit: Kompliziert, aber machbar
Die Regelungen zu gewerblichen und heizfremden Verbräuchen zeigen, dass der Gesetzgeber durchaus an die Praxis gedacht hat. Während die Regeln auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, folgen sie einem logischen System. Zudem haben wir bei CO2Preisrechner die komplexen Regeln in einfache Fragen bei der Erstellung deiner CO2-Kostenabrechnung umgesetzt. So wird die Abrechnung auch bei gewerblichen, heizfremden Zwecken kinderleicht.
Die separate Erfassung gewerblicher Verbräuche mag zunächst aufwändig erscheinen, schützt aber beide Seiten vor unfairen Kostenzuweisungen. Und die 5-Prozent-Pauschale im Wohnbereich ist ein pragmatischer Kompromiss, der Bürokratie vermeidet, ohne die Grundidee des Gesetzes zu unterlaufen.